Die künstliche Zahnkrone ist ein fester Zahnersatz, der den natürlichen Zahn vollständig umfasst und schützt. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die natürliche Zahnhartsubstanz so stark geschädigt ist, dass eine einfache Füllung oder ein Inlay nicht mehr ausreicht. Ursachen können großflächige Karies, Frakturen durch ein Trauma oder umfangreiche Füllungen sein. Auch nach einer Wurzelkanalbehandlung ist die Substanz oft zu geschwächt, sodass eine Überkronung notwendig wird.
Zudem werden Kronen eingesetzt, um verlorengegangene Zähne durch Brücken zu ersetzen. In diesen Fällen dienen überkronte Nachbarzähne als stabile Brückenpfeiler. Darüber hinaus ist die Überkronung ein fester Bestandteil bei der Wiederherstellung von Kaufunktion, Aussprache (Phonetik) und ästhetischem Erscheinungsbild.
Was passiert bei der Herstellung einer Krone?
Vor dem Einsetzen einer Krone muss der natürliche Zahn entsprechend vorbereitet, also präpariert werden. Dabei wird er rundherum beschliffen und leicht konisch geformt. Diese sogenannte Retentionsform sorgt dafür, dass die spätere Krone sicher auf dem Zahn sitzt. Die Präparation erfolgt überwiegend im Bereich des Dentins, wobei gleichzeitig darauf geachtet wird, den Zahnnerv möglichst zu schonen.
Um eine stabile Basis für die spätere Zahnkrone zu schaffen, kann eine Aufbaufüllung notwendig sein. Diese ersetzt zuvor verlorengegangene Substanz und verbessert die Haftung der Krone. Anschließend erfolgt die Abformung zur Herstellung der endgültigen Krone im zahntechnischen Labor.
Welche Kronenarten gibt es?
Je nach Material und Einsatzbereich unterscheidet man verschiedene Kronenarten:
Vollgusskrone
Diese Kronenart besteht vollständig aus Metall und wird meist im Seitenzahnbereich verwendet, wo die Ästhetik eine untergeordnete Rolle spielt. Sie ist besonders stabil und langlebig und stellt die Regelversorgung im Seitenzahnbereich dar. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier die Kosten anteilig im Rahmen der Regelversorgung.
Verblendkrone
Diese besteht aus einem Metallgerüst (meist Gold oder Nichtedelmetall), das auf der zur Lippe oder Wange zeigenden Seite mit zahnfarbener Keramik oder Kunststoff verblendet ist. Die Rückseite bleibt metallisch. Die Verblendkrone ist vor allem im sichtbaren Bereich indiziert und wird ebenfalls anteilig von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen – allerdings nur mit Teilverblendung.
Vollverblendkrone
Hier ist die gesamte Krone – also auch die Rückseite – mit Keramik verblendet oder komplett aus Vollkeramik gefertigt. Diese Kronenart bietet die besten ästhetischen Eigenschaften und ist kaum von einem natürlichen Zahn zu unterscheiden. Die Kosten sind in der Regel privat zu tragen, da es sich um eine sogenannte andersartige Versorgung handelt.
Welche Materialien werden verwendet?
Die Auswahl des Materials hängt vom Einsatzgebiet, den ästhetischen Anforderungen und den persönlichen Wünschen ab. Metallbasierte Kronen bestehen entweder aus einer Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung oder aus einer sogenannten Nichtedelmetalllegierung (NEM). Die Gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich im Rahmen der Regelversorgung nur an NEM-Kronen.
Alternativ gibt es keramische Werkstoffe wie Zirkonoxid oder Glaskeramik, die vor allem im Frontzahnbereich zum Einsatz kommen. Vollkeramische Kronen sind metallfrei, besonders biokompatibel und überzeugen durch eine natürliche Lichtdurchlässigkeit.