Die Kosten für eine Brücke sind abhängig von der Kronenart, von der zu überbrückenden Brückenspanne (also der Anzahl der fehlenden Zähne), vom verwendeten Material, der Verblendung der Kronen sowie dem Behandlungsaufwand – ähnlich wie bei den Kosten einer Zahnkrone (siehe: Kosten für Zahnkronen).
In der Zahnarztpraxis wird vor Beginn der Behandlung ein sogenannter Heil- und Kostenplan erstellt, der zur Genehmigung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden muss. Ausschlaggebend für die endgültigen Kosten sind die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten nach Abschluss der Behandlung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel 50 % der Kosten, sofern es sich um eine sogenannte Regelversorgung handelt.
Diese greift nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa, wenn nicht mehr als vier Zähne pro Kiefer fehlen und die restliche Zahnreihe geschlossen ist. Weisheitszähne werden dabei nicht berücksichtigt. Fehlen hingegen mehr als vier Zähne pro Kiefer, ist die Regelversorgung nicht mehr die Brücke, sondern eine herausnehmbare Teilprothese. In diesem Fall wird der Festzuschuss lediglich für die Prothese gezahlt; die Kosten für eine Brücke übernimmt die Krankenkasse dann nicht. Werden zudem höherwertige Materialien verwendet – etwa Goldlegierungen oder zahnfarbene Verblendungen im Seitenzahnbereich – sind diese Mehrkosten vom Patienten privat zu tragen, wie auch bei Zahnkronen üblich.
Preise vergleichen lohnt sich
Auch bei von der Krankenkasse bezuschussten Zahnbrücken können sich die Preise je nach Zahnarztpraxis deutlich unterscheiden. Häufig geht es dabei nicht nur um die reine Regelversorgung, sondern um eine ästhetisch anspruchsvollere Lösung – zum Beispiel mit Vollverblendungen aus Keramik oder als Alternative zu einer Brücke ein Zahnimplantat. Neben den Kosten spielen natürlich auch das Vertrauen in den Behandler, die Beratung sowie das persönliche Gefühl in der Praxis eine zentrale Rolle. Denn bei medizinischen Entscheidungen sind Qualität und Sorgfalt besonders wichtig.
Die Brückenkosten unterscheiden sich also je nach Aufwand und verwendetem Material. Das Zahnarzthonorar im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist durch den sogenannten BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) geregelt – hier besteht kein Spielraum. Kommt es jedoch zu privaten Zusatzleistungen (z. B. Vollverblendung oder keramische Materialien), erfolgt die Abrechnung über die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Je nach Steigerungssatz ergeben sich dabei unterschiedliche Preise.
Eine einfache Möglichkeit, Preise zu vergleichen, bietet der Dienstleister MediKompass. Nach einer einmaligen, kostenlosen Anmeldung lassen sich dort individuelle Angebote verschiedener Zahnärzte einholen. Wichtig ist, alle Daten korrekt und vollständig anzugeben, da Zahnersatzangebote stark vom konkreten Befund abhängig sind. Nur so lassen sich verbindliche und verlässliche Vergleichspreise erstellen. Auch wenn die Anmeldung zunächst etwas zeitintensiv erscheint – der Aufwand kann sich finanziell deutlich lohnen. Selbstverständlich ist man nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Hier gelangen Sie zum Preisvergleich.
Materialien
Für die Brückenkonstruktion kommen verschiedene Materialien infrage. Die Kronen der Pfeilerzähne sowie das Brückenglied können dabei aus einer Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung oder einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) bestehen. Die Wahl des Materials hat nicht nur Auswirkungen auf die Haltbarkeit und Biokompatibilität, sondern auch auf den Preis. Besonders im sichtbaren Bereich spielt die Ästhetik eine wichtige Rolle – hier kommen häufig zahnfarbene Keramikverblendungen oder Vollkeramik zum Einsatz.
Zuzahlungen der Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich im Rahmen der Regelversorgung nur an einfachen, metallfarbenen Brücken im Seitenzahnbereich. Alles darüber hinaus gilt als private Zusatzleistung. Der Festzuschuss basiert auf einem festgelegten Satz, der durch ein gepflegtes Bonusheft erhöht werden kann.
Beispiel für eine Brücke zur Überbrückung eines Zahnes:
- 278,14 € (ohne Bonus)
- 333,77 € (mit 20 % Bonus)
- 361,58 € (mit 30 % Bonus)
Im Durchschnitt ergibt sich daraus ein Eigenanteil von etwa 300 €. Je nach Brückenspanne, Material und individuellen Zusatzleistungen können die Gesamtkosten jedoch bis zu 2.000 € betragen.
Langlebigkeit und Pflege einer Brücke
Die Lebensdauer einer Zahnbrücke beträgt in der Regel 10 bis 15 Jahre – vorausgesetzt, sie wird gut gepflegt. Entscheidend ist eine gründliche Mundhygiene sowie regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt. Spezielle Zahnseide und Interdentalbürsten helfen dabei, die Bereiche unter dem Brückenglied sauber zu halten und Entzündungen vorzubeugen. Eine professionelle Zahnreinigung kann zusätzlich die Haltbarkeit verlängern.
Alternativen zur Zahnbrücke
Neben der klassischen Brücke kommen auch Zahnimplantate als Alternative in Betracht. Implantate bieten den Vorteil, dass keine gesunden Nachbarzähne beschliffen werden müssen. Sie sind in der Regel langlebiger, aber auch kostenintensiver. In bestimmten Fällen kann auch eine herausnehmbare Teilprothese sinnvoll sein – insbesondere bei großen Zahnlücken oder eingeschränkter Kieferknochensubstanz.
Zahnersatz und private Zusatzversicherungen
Da die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse begrenzt ist, kann eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Viele Tarife übernehmen je nach Leistungspaket 70 – 100 % der Brückenkosten – inklusive Verblendungen und hochwertiger Materialien. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich vor dem Abschluss.