Kosten einer Wurzelkanalbehandlung

Die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung werden in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – insbesondere bei Frontzähnen wie Schneide- und Eckzähnen. Bei Molaren und Prämolaren, also Backen- und Mahlzähnen, gelten hingegen strengere Voraussetzungen. Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten nur dann, wenn durch die Behandlung eine geschlossene Zahnreihe erhalten oder eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann.

Die Entscheidung zur Kostenübernahme hängt vom Gesamtbefund ab. Bewertet werden dabei unter anderem die Gegenzahn-Situation (Antagonist), der Zustand des Zahnhalteapparates (z. B. Knochenabbau) und die allgemeine Erhaltungswürdigkeit des Zahnes. Ist die Prognose für den Zahn schlecht – etwa bei stark gelockerter Verankerung oder fehlendem Gegenbiss – lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme meist ab. In solchen Fällen übernimmt sie nur die Kosten für eine Zahnextraktion. Möchte der Patient den Zahn dennoch erhalten, muss er die gesamten Behandlungskosten privat tragen.

Die Kosten für eine Wurzelbehandlung sind nicht unerheblich. Je nach Aufwand, Lage des Zahns und Anzahl der zu behandelnden Wurzelkanäle können schnell Kosten von 400 Euro oder mehr entstehen. Ohne Zahnzusatzversicherung kann dies für viele Patienten eine finanzielle Belastung darstellen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einer Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur die Basisversorgung. Aufwendigere oder moderne Behandlungsmethoden, die langfristig die Prognose verbessern können, müssen vom Patienten privat getragen werden. Wer großen Wert auf nachhaltigen Zahnerhalt legt, sollte über eine passende Zusatzversicherung nachdenken.

Private Zusatzleistungen bei Wurzelkanalbehandlung

Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Behandlungskosten übernommen werden, können zusätzliche private Leistungen auf den Patienten zukommen. Der Leistungsanspruch in der GKV umfasst lediglich eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“. Moderne Technologien der Endodontie, die über diesen Mindeststandard hinausgehen, sind davon nicht erfasst.

Dazu zählen z. B.:

  • Elektronische Längenmessung des Wurzelkanals (statt Röntgen)
  • Einsatz von Laser- oder Ultraschallverfahren zur Desinfektion
  • Elektrophysikalisch-chemische Spülmethoden
  • Verwendung eines Operationsmikroskops zur besseren Sichtbarkeit feiner Strukturen

Diese Leistungen gelten als IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) und müssen mit einer privaten Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart werden. Ohne diese ausdrückliche Zustimmung darf keine privat abzurechnende Zusatzleistung erfolgen.

Versorgung nach der Wurzelkanalbehandlung

Nach einer erfolgreichen Wurzelbehandlung ist der Zahn in der Regel stark geschwächt. Um ihn langfristig zu stabilisieren, empfiehlt der Zahnarzt häufig die Versorgung mit einer Teilkrone oder einer Vollkrone – abhängig von der Größe des Defekts. Wurzelbehandelte Zähne sind besonders frakturanfällig, was eine zusätzliche Stabilisierung notwendig macht.

Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst die Versorgung mit einer Krone im Rahmen der Regelversorgung. Im Seitenzahnbereich bedeutet das meist eine nicht verblendete Metallkrone (silbern), während im sichtbaren Frontzahnbereich eine teilverblendete Krone bezuschusst wird. Wer sich aus ästhetischen Gründen für eine Vollkeramikkrone oder eine vollverblendete Krone entscheidet, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Das Zahnarzthonorar im Rahmen der GKV ist über den BEMA-Katalog geregelt. Zusatzleistungen wie Verblendungen oder ästhetisch aufwendigere Materialien werden nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet und können je nach Steigerungsfaktor deutlich variieren.

Mehr zu den Kosten einer Wurzelbehandlung

Wann lohnt sich der Zahnerhalt trotz Eigenleistung?

Gerade bei Backenzähnen stellt sich häufig die Frage: Wurzelbehandlung oder Zahn ziehen lassen? Auch wenn der Zahnerhalt mit privaten Kosten verbunden ist, kann eine Wurzelkanalbehandlung langfristig die bessere Entscheidung sein. Ein erhaltener Zahn wirkt funktionell und ästhetisch natürlicher als eine Zahnlücke oder ein Implantat. Zudem lassen sich die Folgekosten für Zahnersatz (z. B. Brücke, Implantat) oft vermeiden.

Wurzelkanalbehandlung und Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Wurzelbehandlungen kann sich lohnen – vor allem, wenn moderne Behandlungsmethoden mit besserer Prognose gewünscht sind. Viele Tarife übernehmen elektronische Längenmessung, maschinelle Aufbereitung, Laserdesinfektion oder mikroskopgestützte Verfahren. Voraussetzung ist jedoch in der Regel ein Abschluss vor Beginn der Behandlung und die Einhaltung von Wartezeiten.

Kostenbeispiel: Wurzelkanalbehandlung mit und ohne Zusatzleistungen

LeistungKassenleistungPrivate Zusatzkosten
Konventionelle AufbereitungJa
Elektronische LängenmessungNeinca. 60–100 €
Mikroskopische SichtkontrolleNeinca. 80–150 €
Laser- oder UltraschalldesinfektionNeinca. 50–120 €
Vollkeramikkrone nach BehandlungTeilweiseje nach Material